Baukindergeld 2022 – Staatliche Förderung für den Hausbau
Mit dem Baukindergeld können sich Familien seit dem 18. September 2018 einen staatlichen Tilgungszuschuss von 12.000 € pro Kind für die Baufinanzierung sichern. Alles, was Sie über das Baukindergeld 2022 auf einen Blick wissen müssen, lesen Sie hier.

Was ist Baukindergeld?
Seit dem 18. September 2018 können Sie das Baukindergeld bei der staatlich-geförderten Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die KfW führt das Baukindergeld unter dem Programm 424. Alles, was Sie über das Baukindergeld wissen müssen, listen wir Ihnen kurz und knapp einmal auf:
- Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für Familien, die sich ihr erstes Haus bauen oder kaufen wollen.
- Die Immobilie muss zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 erworben beziehungsweise die Baugenehmigung muss innerhalb dieser Zeitspanne erteilt worden sein.
- Die Förderung ist als Zuschuss für die Tilgung der Baufinanzierung gedacht, die nach dem Einzug in die Immobilie jährlich ausgezahlt wird.
- Sie brauchen das Baukindergeld nicht zurückzahlen.
- Pro im Haushalt lebendem, minderjährigen Kind erhalten Sie einen jährlichen Zuschuss von 1.200 €; und das über 10 Jahre hinweg.
- Die Beantragung läuft über das Förderprogramm 424 bei der KfW. Die benötigten Unterlagen können Sie im Online Portal der KfW hochladen.
Die Voraussetzungen: Wer bekommt Baukindergeld?
Um das Baukindergeld beantragen und erhalten zu können, müssen Familien eine Reihe Voraussetzungen erfüllen. Ob auch Sie die staatliche Förderung erhalten, hängt also davon ab, ob folgende Bedingungen auf Sie und Ihre Familiensituation passen. Sie erhalten Baukindergeld, wenn:
- Sie als Familien oder als alleinerziehendes Elternteil mit mindestens einem minderjährigen Kind in einem Haushalt zusammenleben,
- Ihr maximales zu versteuerndes Einkommen die Grenze von 75.000 € plus 15.000 € pro minderjährigem Kind nicht überschreitet (also 90.000 € maximales Einkommen bei einem Kind),
- Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung frühestens am 01.01.2018 und spätestens am 31.03.2021 unterzeichnet beziehungsweise erteilt wurde,
- Ihre Immobilie in Deutschland steht.
- Es die einzige Immobilie zum Zeitpunkt des Antrags (Stichtag: Datum des Kaufvertrags/ der Baugenehmigung) ist, die Sie und Ihre Familie erwerben.
Voraussetzungen für das Einkommen im Detail
Um das neue Baukindergeld zu bekommen, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen 75.000 € plus 15.000 € Freibetrag pro Kind nicht überschreiten. Als zu versteuerndes Einkommen zählen neben Ihrem Gehalt auch alle Einnahmen aus Vermietung oder selbstständigen Nebeneinkünften. Wenn Sie wissen wollen, wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, dann werfen Sie einen Blick in Ihren letzten Einkommenssteuerbescheid.
Pro minderjährigem, im Haushalt lebendem Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 €. Haben Sie beispielsweise 3 Kinder, steigt der Freibetrag für Kinder auf 45.000 € und Ihr maximales Einkommen darf dann den Grenzwert von 120.000 € nicht übersteigen.
Diese Einkommensgrenze darf bei der Antragstellung auf Baukindergeld das vorletzte und das vorvorletzte Jahr nicht überschritten worden sein. Genauer gesagt, dürfen Sie bei Antragstellung 2022 in den Jahren 2019 und 2020 nicht über diese Grenze gekommen sein. Weshalb 2019 und 2020, fragen Sie sich womöglich. Das hat damit zu tun, dass Sie Einkommenssteuerbescheide bei der Beantragung von Baukindergeld einreichen müssen. Die für das Jahr 2021 erhalten Sie erst 2022 und möglicherweise haben Sie auch für 2020 noch keinen Bescheid erhalten.
Voraussetzungen Kinder und Baukindergeld im Detail
Damit Sie Baukindergeld beantragen können, muss das Kind minderjährig sein. Das heißt, das Kind darf seinen oder ihren 18. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Haben Sie 2 Kinder, von denen eines über und das andere unter 18 Jahre alt ist, können Sie zumindest für das jüngere Kind Baukindergeld beantragen. Es gibt keine maximale Anzahl an förderfähigen Kindern pro Familie.
Als Antragsteller:in müssen Sie kindergeldberechtigt sein und für das Kind oder die Kinder Kindergeld beziehen. Außerdem müssen Sie am Tag der Antragstellung alle gemeinsam in einem Haushalt – also im Familienbund – leben.
Erwarten Sie Familienzuwachs, muss dieses Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung geboren worden sein. Parallel dazu gilt, wenn ein 17-jähriges Kind auch nur einen Tag nach der Antragsstellung auf Baukindergeld 18 Jahre alt wird, wird es dennoch voll gefördert. Die Voraussetzungen müssen lediglich am Tag der Antragstellung aktuell sein.
Voraussetzungen für die Immobilie im Detail
Um Baukindergeld beantragen zu können, gibt es eineige Voraussetzungen, die die Immobilie betreffen. Nachfolgend erfahren Sie die nötign Details:
- Die Immobilie muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 erworben oder die Baugenehmigung für den Neubau erteilt worden sein.
- Ob Sie neu bauen oder eine Bestandsimmobilie kaufen ist unerheblich. Es kann zudem auch eine Eigentumswohnung sein. Es gibt keine Einschränkungen, was die Größe der Wohnfläche betrifft.
- Das Baukindergeld können Sie erst beantragen, wenn Sie in die Immobilie eingezogen sind. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 3 Monate für den Antrag Zeit.
- Wenn Sie neu bauen, dann können Sie als spätmöglichsten Termin das Baukindergeld am 31. Dezember 2023 beantragen. Vorausgesetzt, der Geldtopf ist noch nciht aufgebraucht. Das hat den Grund, dass es bei einem Neubau zu Verzögerungen kommen kann. Haben Sie für den Bau eines Hauses also am 31. Dezember 2020 die Baugenehmigung erhalten, kann der Bau gute 3 Jahre dauern und Sie verlieren nicht den Anspruch auf Baukindergeld.
- Bei dem erworbenen Eigentum muss es sich um die bis Antragstellung einzige Immobilie handeln, die in Ihrem Besitz ist. Allerdings müssen Sie nicht der Alleineigentümer sein.
- Wenn Sie den Antag stellen, müssen Sie mindestens Miteigentümer:in der Immobilie sein. Dem Haushalt muss die Wohnung oder das Haus zu mindestens 50 % gehören.
Übrigens: Die Immobilie, die Sie kaufen, muss nicht die erste Immobilie in Ihrem Besitz sein. Sie muss lediglich die zum Stichtag (Datum des Kaufvertrags/ der Baugenehmigung) einzige Immobilie sein. Das bedeutet, wenn Sie ein altes Haus verkaufen, um ein neues zu bauen, sind Sie für das neue Haus durchaus baukindergeldberechtigt.
Diese Unterlagen benötigen Sie beim Antrag auf Baukindergeld
Damit Ihr Antrag auf Baukindergeld vollständig ist und schnell bearbeitet werden kann, müssen Sie die folgenden Unterlagen bei KfW einreichen:
- Meldebescheinigung der Gemeinde
- Einkommensteuererklärungen von Ihnen und Ihrem Partner des vorletzten und vorvorletzten Jahres
- Grundbuchauszug
- notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung
Um den Antragsprozess zu vervollständigen, müssen Sie Ihre Identität anhand einer Videoidentitätsprüfung oder durch das Postident-Verfahren nachweisen.
Die Höhe und Ablauf der Auszahlung des Baukindergeldes
Sind Sie berechtigt, Baukindergeld zu erhalten, dann zahlt Ihnen der Staat jährlich bis zu zehn Jahre lang 1.200 Euro pro Kind. Über die gesamte Laufzeit ergibt das einen Tilgungszuschuss von 12.000 Euro je berechtigtes Kind. Die nachfolgende Tabelle listet Ihnen auf, bei wie viel Kindern welche Einkommensgrenze gilt und wie hoch die Gesamtförderung nach 10 Jahren Baukindergeld ist.
Grenze zu versteuerndes Einkommen | Höhe Baukindergeld über 10 Jahre | |
---|---|---|
1 Kind | 90.000 € | 12.000 € |
2 Kinder | 105.000 € | 24.000 € |
3 Kinder | 120.000 € | 36.000 € |
4 Kinder | 135.000 € | 48.000 € |
Jedes weitere Kind | + 15.000 € | + 12.000 € |
Die Auszahlung des Baukindergeldes erfolgt jährlich. Wann genau für Ihren Antrag die erste Auszahlung stattfindet, lesen Sie in der Auszahlungsbestätigung, die Ihnen die KfW zukommen lässt.
Wofür ist das Baukindergeld gedacht?
Um Baukindergeld beantragen zu können, müssen Sie bereits in der erworbenen Immobilie wohnen. Das Baukindergeld ist daher als Tilgungszuschuss zu Ihrem Immobilienkredit gedacht. Mit diesem Geld sollen Sie als Eigenheimbesitzer Ihre Schulden bei der Bank schneller abzahlen können. Der Staat hilft Ihnen also dabei, Ihren Baukredit zu begleichen. Sie können das Geld beispielsweise als Sondertilgung einsetzen. Denkbar ist auch, dass Sie das Baukindergeld über zehn Jahre ansparen, und diese Summe dann bei der Anschlussfinanzierung als Eigenkapital einbringen. Dieses Ansparen ist auch auf einen Bausparvertrag möglich.
Allerdings sollte das Baukindergeld keinesfalls als fester Bestandteil in Ihre Finanzierung eingeplant werden. Unter Umständen kann die Förderung abgebrochen werden. Das passiert beispielsweise, wenn Sie das Haus vor Ablauf der Zehnjahresfrist verkaufen. Deshalb kann das Baukindergeld auch nicht als Eigenkapital in die Erstfinanzierung eingebracht werden. Außerdem kann es sein, dass Sie nicht förderfähig sind und gar kein Baukindergeld bekommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie keine Kinder haben, die Einkommensgrenze übersteigen oder bereits eine andere Immobilie gekauft besitzen.
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