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Baufinanzierungslexikon   
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Was ist eine Vorfälligkeitentschädigung? Wie funktioniert das Erbrecht? Was verstehe ich unter einen Forward-Darlehen? Hier finden Sie alle für die Baufinanzierung wichtigen Begriffe kurz aber verständlich erklärt.

Dieses Lexikon wurde zur Verfügung gestellt von www.drklein.de.

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Grundbuch



Beim Amtsgericht geführtes öffentliches Register, welches die Wirtschafts- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken darlegt. Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse von jedermann (z. B. Käufer) eingesehen werden und genießt öffentlichen Glauben, d.h., dass die dort eingetragenen Tatbestände jedem gutgläubigen Dritten gegenüber als richtig gelten. Das Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I, II und III. Das Bestandsverzeichnis enthält die genauen Grundstücksangaben und sollte mit den Katasterpapieren übereinstimmen. In Abteilung I werden die Eigentumsverhältnisse, in Abteilung II die Lasten und Beschränkungen und in Abteilung III die Belastungen eingetragen.
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