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Baufinanzierungslexikon   
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Was ist eine Vorfälligkeitentschädigung? Wie funktioniert das Erbrecht? Was verstehe ich unter einen Forward-Darlehen? Hier finden Sie alle für die Baufinanzierung wichtigen Begriffe kurz aber verständlich erklärt.

Dieses Lexikon wurde zur Verfügung gestellt von www.drklein.de.

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Bauantrag



Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. - Der Bauantragsvordruck muß vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben sein. - Der Entwurfsverfasser muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Es muss ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche beigefügt sein. - Die Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) müssen im Maßstab 1:100 angelegt sein. - Die Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) sowie Angaben zur Hochbaustatistik müssen beigelegt sein. - Der Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis ist vorzulegen (im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst bei Baubeginn zusammen mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners.
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