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Was ist eine Vorfälligkeitentschädigung? Wie funktioniert das Erbrecht? Was verstehe ich unter einen Forward-Darlehen? Hier finden Sie alle für die Baufinanzierung wichtigen Begriffe kurz aber verständlich erklärt. |
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b.a.w.-Konditionen Back Office Bank Banken Bankfeiertage Bankvorausdarlehen Bauantrag Bauanzeige Baubeschreibung Baudarlehen Baudarlehn Bauerwartungsland Baufortschritt Bauförderung Bauförderung des Staates Baugenehmigung Baugrenze Bauherr Bauherrenhaftpflichtversicherung Baujahr Baukindergeld Baukosten Baulast Baumängel Baunebenkosten Bauordnung Bauschein Bauspardarlehen Bausparguthaben Bausparsumme Bauspartarif Bausparvertrag Bauträger Bauträgermodell Bauwert Bauwesenversicherung Bauzwischenfinanzierung Bearbeitungsgebühr/-entgelt Bearbeitungsgebühren Bebauungsplan Bedingungen Bedingungsanpassung Belastung Beleihungsauslauf Beleihungsgrenze Beleihungsobjekt Beleihungsvertrag Beleihungswert Bereitstellungszinsen Betriebskosten Beurkundung Beurkundungspflicht Bewirtschaftungskosten Bezugsfertigkeit Bodenwert Bonität Brandversicherung Briefgrundschuld Bruchteilseigentum Bruttokaltmiete BSV Buchgrundschuld Budgetrechnung Bürgschaft Bürgschaftsgebühr BauantragDer Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. - Der Bauantragsvordruck muß vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben sein. - Der Entwurfsverfasser muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Es muss ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche beigefügt sein. - Die Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) müssen im Maßstab 1:100 angelegt sein. - Die Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) sowie Angaben zur Hochbaustatistik müssen beigelegt sein. - Der Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis ist vorzulegen (im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst bei Baubeginn zusammen mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners. |
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